Die Rolle des Notars beim Immobilienverkauf
Der Termin mit dem Notar besiegelt den Immobilienverkauf. Ohne notarielle Beurkundung ist nach § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuches kein wirksamer Kaufvertrag über eine Immobilie möglich. In Deutschland wählt in der Regel der Käufer das Notariat aus. Was dort passiert und welche Notarkosten in Schleswig-Holstein und Hamburg damit verbunden sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wieso braucht es einen Notar für den Immobilienverkauf und was macht er?
Der Notar stellt beim Immobilienverkauf eine neutrale Amtsperson dar. Seine Aufgaben sind:
- unparteiische rechtliche Beratung von Käufer und Verkäufer
- Schutz vor schwerwiegenden Schadensfolgen
- Vertragsgestaltung
- Grundbuchänderung
Käufer und Verkäufer profitieren somit von dem Notar und seinem rechtlichen Fachwissen gleichermaßen. Für die Beurteilung des Kaufpreises und für die Beratung zu steuerlichen Themen ist er nicht zuständig.
Wie hoch sind die Notarkosten beim Hauskauf in Schleswig-Holstein oder Hamburg?
Die Notarkosten beim Hauskauf und Wohnungsverkauf in Schleswig-Holstein oder Hamburg orientieren sich am Kaufpreis und den gesetzlich festgelegten Gebührensätzen. Häufig werden für Notar und Grundbuch zusammen etwa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises eingeplant. Die genaue Höhe hängt jedoch vom jeweiligen Vorgang und den erforderlichen Eintragungen ab. In der Regel übernimmt der Käufer den Großteil der anfallenden Notar- und Grundbuchkosten. Verkäufer tragen meist die Kosten für die Löschung einer noch eingetragenen Grundschuld. Welche Notarkosten in Schleswig-Holstein im konkreten Fall entstehen, kann daher je nach Immobilie und Grundbuchsituation variieren. Verkäufer können zudem unter bestimmten Voraussetzungen für offene Gebühren des Notars oder Grundbuchamts in Anspruch genommen werden. Deshalb ist es wichtig, sich bereits vor dem Notartermin über die Bonität des potenziellen Käufers zu informieren. Als erfahrene Makler übernehmen wir diese Prüfung. Vor dem Notartermin sollte der Käufer eine Finanzierungsbestätigung der kreditgebenden Bank vorlegen. Das gibt Verkäufern zusätzliche Sicherheit.
Keine Nebenabreden
Für Käufer und Verkäufer ist ein einwandfreies Rechtsgeschäft beim Haus- und Wohnungsverkauf wichtig. Das schützt beide Parteien vor späteren Streitigkeiten und Kosten. Deshalb sollten keine Vereinbarungen getroffen werden, die nicht im notariellen Kaufvertrag aufgeführt sind. Dies betrifft insbesondere die korrekte Angabe des Kaufpreises. Eine falsche Kaufpreisangabe kann unter anderem Auswirkungen auf die zu entrichtende Grunderwerbsteuer haben. Auch die Übernahme von Möbeln oder anderen beweglichen Gegenständen sollte transparent im Kaufvertrag festgehalten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können separat ausgewiesene bewegliche Gegenstände bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer unberücksichtigt bleiben. Die konkrete Gestaltung sollte jedoch mit dem Notar oder einem Steuerberater abgestimmt werden.
Mit dem Team von Hamburg-Holstein-Immobilien an Ihrer Seite stellen Sie sicher, beim Immobilienverkauf alle wichtigen Schritte im Blick zu behalten. Wir nehmen Ihnen Arbeit ab und begleiten Sie von der Vorbereitung des Verkaufs bis zum Notartermin. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.






