Das Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren wird vorrangig bei Spezialimmobilien angewendet, deren Verkehrswert nicht primär durch die Erzielung von Erträgen bestimmt wird, wie z. B. bei Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern oder auch denkmalgeschützten Gebäuden. Hier fließen der Bodenwert und die Herstellungskosten der Gebäude unter Berücksichtigung von Altersabschreibungen in die Bewertung ein.