Wer zahlt? – Neuerungen bei der Provisionsverteilung

Unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland, verschiedene Vereinbarungen von Makler zu Makler und nun auch ein neues Gesetz mit dem sperrigen Namen „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Viele Kunden sind beim Thema Provisionskosten verunsichert und wünschen sich verständliche Antworten auf Ihre Fragen. Wir von Hamburg-Holstein-Immobilien haben dafür Verständnis und möchten unsere Kunden über die aktuell gültigen Regelungen aufklären, um für mehr Transparenz bei der Immobilienvermittlung zu sorgen.

Der Grund für die Verwirrung

Modellhaus, Richterhammer und Notar

Verantwortlich für die Verwirrung bei der Verteilung der Provisionskosten war eine fehlende einheitliche Regelung. Aus diesem Grund haben sich mit der Zeit unterschiedliche Regeln in den verschiedenen Regionen Deutschlands eingebürgert. In beliebten Wohngebieten wie z.B. Hamburg und den Küstenregionen wurde der Makler beispielsweise häufig vom Käufer bezahlt, während in anderen vom Verkäufer die Courtage übernommen oder die Kosten geteilt wurden.

Klarheit und Käuferschutz durch die Neuregelung

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt nun ein neues, bundesweit gültiges Gesetz mit dem Ziel, eine Vereinheitlichung zu schaffen und für mehr Klarheit bei Kunden und Maklern zu sorgen. Ein Verkaufsauftrag in schriftlicher Form ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Darin ist beispielsweise festgelegt, dass die Vermittlungskosten nicht mehr wie zuvor vom Verkäufer auf den Käufer abgewälzt werden dürfen, sondern die Provision fair geteilt oder ganz vom Auftraggeber zu tragen ist. Damit sollen vor allem Immobilieninteressenten vor hohen Kaufnebenkosten geschützt werden.

Wir beraten Sie gerne

Wir von Hamburg-Holstein-Immobilien haben schon vor der Neuregelung nur mit Verkaufsauftrag gearbeitet, und werden dieser Linie auch in Zukunft treu bleiben. Gerne nehmen wir uns die Zeit, Ihnen alles Weitere zum Thema Maklerprovision und Immobilienverkauf in Hamburg und Schleswig-Holstein zu erläutern. Kontaktieren Sie uns unkompliziert telefonisch oder über unser Formular. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und hoffen, Sie schon bald an einem unserer Standorte begrüßen zu dürfen.