
Immobilie selbst nutzen
Je nachdem, wie nahe Ihnen die Person stand, hängen wertvolle Erinnerungen an dem Haus oder der Wohnung. Können Sie sich vorstellen, in die Immobilie zu ziehen? Wenn das der Fall ist, müssen Sie die Erbschaftssteuer einkalkulieren. Ehepartner und Kinder, die nach dem Erbfall die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst nutzen, sind von dieser befreit. Je weiter entfernt Sie mit dem Erblasser verwandt sind, desto höher werden die Steuersätze. Wir beraten Sie umfassend, damit Sie die Kosten genau bemessen.